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Interview: Unternehmensrisiken richtig und frühzeitig absichern

Der Finanzexperte Benjamin Badura von Hansen & Heinrich Vorsorgeberatung GmbH erklärt im Interview mit Laura Abascal, welche Versicherungen sowohl mit Blick auf die Existenzsicherung des Unternehmens als auch zur privaten Absicherung abgeschlossen werden sollten.

Der hier aufgeführte Artikel ist ein Auszug aus dem geführten Interview und wird im nächsten Newsletter zum Thema Berufshaftpflicht fortgeführt.

Finanzexperte Benjamin Badura: „Gründer/innen und Start-up sollten frühzeitig an die Absicherung von privaten sowie unternehmerischen Risiken denken. Andernfalls kann die Unternehmensreise schneller vorbei sein als gedacht“

Abascal: Gerade in der ersten Woche nach einer Existenzgründung haben Gründer/innen und Start-up ihre Idee und deren Entwicklung im Fokus. Wieso empfehlen Sie dennoch frühzeitig Geld und Zeit in das Thema Absicherung zu investieren?

Badura: „Diese Versicherungen können wir uns am Anfang nicht leisten…“ ist oftmals die Aussage von vielen Gründer/innen und Start-up in unseren Erstgesprächen. Eine nicht vorhandene Absicherung kann im Schadensfall die Unternehmensreise von Gründer/innen oder Start-up jedoch vorzeitig beenden. Aus Sicht der Gründer/innen und Start-up liegt selbstverständlich der Fokus auf ihrer Idee und deren Entwicklung. Gerade in der Anfangszeit müssen die Kostenfaktoren besonders berücksichtigt werden. Dennoch ist ein Versicherungsschutz unverzichtbar, da es unwissentlich oder unbeabsichtigt zu Schadensfällen kommen kann. Die Praxis zeigt, dass es bei Schadensfällen gerade in der Anfangszeit schnell zu einem finanziellen Engpass kommen kann oder sogar zu einer Existenzbedrohung führt, wenn nicht oder nicht richtig abgesichert wurde.

Abascal: Welche Versicherungen sind besonders relevant für Gründer/innen und Start-up?

Badura: Die Absicherung von Unternehmen ist sehr individuell und orientiert sich unter anderem an der Unternehmensbranche, der Rechtsform, der Büroausstattung und an dem Tätigkeitsbereich. Die unten aufgeführte Tabelle zeigt Schadensbeispiele auf, die über eine entsprechende Versicherung abgesichert werden können.

Abascal: Wir bekommen von vielen Gründer/innen und Start-up die Rückmeldung, dass sie seitens Investoren auf das Thema D&O Versicherung angesprochen werden. Was versteht man unter einer D&O Versicherung und wen schützt sie?

Badura: Die D&O Versicherung, D&O steht hierbei für Directors and Officers, ist eine der wichtigsten Versicherungen für Entscheidungsträger/innen eines Unternehmens. Versichert sind mündliche oder schriftliche Äußerungen sowie getroffene Entscheidungen, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der jeweiligen Funktion stehen. Ohne eine entsprechende D&O Versicherung, die sowohl von einem Unternehmen als auch von einer Privatperson abgeschlossen werden kann, haftet ein/e Entscheidungsträger/in bei einer berechtigten Schadensersatzforderung mit dem gesamten privaten Vermögen. Die Haftung greift auch auf Folge- und Spätwirkungen der getroffenen Äußerung oder Entscheidungen. In einer D&O Versicherung ist die Innen-, Außen- und Nachhaftung umfassend versichert. Die Innenhaftung schützt beispielsweise, wenn ungeeignete Anlagen (z. B. Maschinen oder IT-Infrastruktur) erworben wurden und hieraus ein Schaden für das Unternehmen entstand. Ein Verstoß gegen Wettbewerbs- und Markenrechte ist ein Absicherungsbeispiel für die Außenhaftung. Auch nach Versicherungsablauf werden innerhalb einer bestimmen Nachmeldefrist Schadenersatzansprüche noch im Rahmen der Nachhaftung geprüft.

Abascal: Sind sowohl die Entscheidungsträger/innen als auch die Mitarbeiter/innen in einem Unternehmen nicht schon über die Betriebshaftpflicht abgesichert?

Badura: Die Betriebshaftpflicht springt bei Personen- und Sachschäden und dem daraus resultierenden Vermögensschäden ein. Sie deckt dabei keine Schadenersatzforderungen aufgrund Verletzung der Aufsichtspflicht oder Fehlverhalten eines Entscheidungsträgers ab.
 
Abascal: Wie geht die D&O Versicherung bei eingehenden Schadensersatzforderungen vor?

Badura: Im Falle einer Schadensersatzforderung prüft die D&O Versicherung zunächst die Schadensersatzforderungen auf Berechtigung. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt – gegebenenfalls auch vor Gericht. Bei berechtigten Ansprüchen übernimmt die Versicherung die Kosten zur Schadensregulierung und zahlt den Schadenersatz. 
Insbesondere bei D&O Versicherung für Unternehmen ist dabei zu prüfen, ob hierbei ein möglicher Selbstbehalt pro Schadensfall gesetzlich vorgeschrieben ist. So sind beispielsweise Aktiengesellschaften durch ein Gesetz verpflichtet, in ihren D&O Versicherungsverträgen für jedes Vorstandsmitglied eine Selbstbeteiligung von mindestens 10,00 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des eineinhalbfachen der festen Jahresvergütung zu vereinbaren. Ein Umgehen dieser Vorschrift ist nicht möglich. Je nach Ausmaß des Schadensfalls können hier schnell sechsstellige Selbstbeteiligungsbeträge entstehen. Es ist allerdings möglich und gesetzlich erlaubt, eine solche Zwangsbeteiligung auf eigene Rechnung über eine so genannte Selbstbehaltsversicherung abzusichern. 

Abascal: Wann zahlt die Versicherung nicht?

Badura: Nicht gezahlt wird bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung oder bei Schadensfällen, die aufgrund mangelnder Eignung oder Kenntnisse des Betreffenden verursacht wurden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Ansprüche von bereits bekannten oder bestehenden Streitigkeiten sowie Ermittlungsverfahren. Zum Abschlusszeitpunkt der Versicherung unbekannte, aber berechtigte Schadensersatzansprüche sind abgedeckt – sofern eine Rückwärtsdeckung vereinbart wurde.

Abascal: Wie hoch sind die Kosten für eine D&O Versicherung? 

Badura: Die Kosten werden individuell berechnet und sind unter anderem abhängig von der Höhe der Deckungssumme, von individuellen Risiken der Tätigkeit, von der Anzahl an Mandaten und von der Laufzeit des Versicherungsvertrages. Bei einer D&O Versicherung für Unternehmen gibt es weitere Einflussfaktoren wie beispielsweise das Branchenrisiko, die Anzahl an Entscheidungsträger/innen im Unternehmen und der Jahresumsatz. 

Abascal: Worauf sollte man bei dem Abschluss einer D&O Versicherung achten?

Badura: Bei Abschluss einer D&O Versicherung sollte unbedingt auf die Rückwärtsdeckung, auf Nachmeldefristen und auf den Geltungsbereich geachtet werden. Die Rückwärtsdeckung beschreibt den Versicherungsschutz der Schadensfälle durch Pflichtverletzungen, die vor dem Vertragsabschluss entstanden sind. Voraussetzung hierbei ist, dass der versicherten Person bei Abschluss der D&O Versicherung der Schadensfall nicht bekannt gewesen ist. Oftmals liegt zwischen der Verursachung eines Schadens und der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen eine große Zeitspanne. Erfolgt die Schadensmeldung nach Versicherungsablauf, so gewähren die Versicherer unterschiedliche Nachmeldefristen zur Schadensregulierung. Übliche Fristen liegen zwischen 6 Monaten und 3 Jahren. Beim Geltungsbereich ist auf einen weltweiten Versicherungsschutz zu achten, ebenso sollten im Versicherungsschutz Tätigkeiten bei bestehenden Tochtergesellschaften eingeschlossen werden.

Abascal: Wie lautet das Fazit zur D&O Versicherung?
Badura: Die D&O Versicherung gehört zum wichtigsten Schutz für Unternehmen sowie deren Entscheidungsträger/innen. Tritt ein Schadensfall ein, so hat sowohl das Unternehmen als auch die/der Entscheidungsträger/in großes Interesse daran, dass die Schadensersatzforderungen von einem Versicherer übernommen werden. Der Versicherungsschutz muss dabei auf das jeweilige Unternehmen individuell abgestimmt werden, damit im Schadensfall ausreichend Versicherungsschutz gewährleistet ist. Insbesondere Entscheidungsträger/innen sollte sich in ihrem Unternehmen über die Existenz und den Versicherungsumfang einer D&O Versicherung informieren, um gegebenenfalls über eine eigene private D&O Versicherung das Privatvermögen grundsätzlich oder noch stärker zu schützen.

Abascal: Vielen Dank für die Erklärung und die Hinweise zur D&O Versicherung.

Badura: Sehr gerne. Ich stehe für Fragen oder zu einem Gespräch gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich per E-Mail oder mobil unter 0152-37758919.